In einer liechtensteinischen Versicherung sind die Erträge wie Zinsen, Dividenden und thesaurierende Gewinne aus der Kapitalanlage während der Vertragslaufzeit steuer- frei: keine Kapitalertragsteuer, keine Abgeltungsteuer, keine Sicherungssteuer, keine Spekulationssteuer, keine Fondssteuer, keine EU-Zinssteuer.
In Österreich fallen für Verträge ab 15 Jahren Laufzeit lediglich 4 % Versicherungssteuer von der Prämien- summe an. Die Auszahlungen aus dieser Lebensver- sicherung sind steuerfrei.
In Deutschland wird bei Auszahlung nur die Hälfte des Kapitalzuwachses mit dem
persönlichen Einkommen-steuersatz besteuert, wenn der
Versicherungsnehmer bereits das 60. Lebensjahr vollendet und die
Versicherungslaufzeit mindestens 12 Jahre betragen hat.
* Die Ausführungen beziehen sich auf Personen mit Steuerdomizil in Österreich bzw. Deutschland und sind teilweise vom rechtlichen Status des Versicherungsnehmers/Begünstigten abhängig.
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